# Zweitwohnungsteuer

Die Steuer beträgt zehn Prozent der Jahreskaltmiete. Studierende sind unter Umständen befreit.

Diese Leistung ist ein Beispiel. Neue Leistungen legt die Redaktion als Unterseite von „Unser Rathaus“ an; sie erscheinen dann von selbst unter „Leistungen A bis Z“ und in der Suche.
