# Osterfeuer anmelden

Verbrannt werden darf nur unbehandeltes Holz. Das Feuer braucht eine Aufsicht bis zum Schluss.

Diese Leistung ist ein Beispiel. Neue Leistungen legt die Redaktion als Unterseite von „Unser Rathaus“ an; sie erscheinen dann von selbst unter „Leistungen A bis Z“ und in der Suche.
