Nach der Anmeldung erhalten Sie die Hundesteuermarke und einen Steuerbescheid. Für Blindenführhunde fällt keine Steuer an.
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Wer in Musterstadt einen Hund hält, meldet ihn innerhalb eines Monats an.
Nach der Anmeldung erhalten Sie die Hundesteuermarke und einen Steuerbescheid. Für Blindenführhunde fällt keine Steuer an.